Internationales Steuerrecht​

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeiten ist seit Gründung der Kanzlei die Beratung der im Inland ansässigen Mandant*innen bezüglich der im Ausland erzielten Einkünfte. Ziel ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung und die optimale Nutzung von im Ausland entrichteten Steuern.

Ebenso vertreten wir ausländische Mandant*innen jeglicher Rechtsform, die ihre inländischen Einkünfte in Deutschland versteuern müssen. Zwei Fachberater*innen für internationales Steuerrecht sind auch Bestandteil unseres Teams.

Steuerrecht für Profisportler

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